Bundestag beschließt Regelungen zur intensivmedizinischen Behandlung in der Pandemie
Der Bundestag hat heute ein Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, mit dem die Zuteilung nicht ausreichend vorhandener überlebenswichtiger intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten in einer besonderen Ausnahmesituation geregelt werden soll.