Gibt es, aufgrund einer übertragbaren Krankheit, keine ausreichenden intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten, ist die aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit das maßgebliche Kriterium für die Zuteilungsentscheidung. Eine Zuteilungsentscheidung scheidet aus, wenn betroffene Patientinnen oder Patienten anderweitig intensivmedizinisch behandelt, insbesondere regional oder überregional verlegt werden können.