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KfW-Kredit und Tilgungszuschuss

Presseinformation der Ever Energy Group GmbH:

Berlin, 25.02.2013 – Ab 1. Mai 2013 sollen Solar-Speicher staatlich gefördert werden. Neben eines günstigen KfW-Kredit gibt es einen Tilgungszuschuss vom Bundesministerium. Die Finanzspritze wird nur gewährt, wenn Sie das Batteriespeichersystem mit einer Photovoltaikanlage kombinieren, die ab dem 1. Januar 2013 ans Netz gegangen ist. Nun ist allerdings klar: Das Programm hängt momentan in der Warteschleife und bisher ist unbekannt, wann es tatsächlich startet.

Obwohl das Merkblatt über die KfW-Förderung für Solarspeicher bereits kursiert, soll das Programm laut Medienberichte vorläufig eingefroren werden. Der Grund: Die Solarspeicher-Förderung wird mit Einnahmen aus dem Emmisionshandel bestritten. Allerdings sind diese Gelder rückläufig, weshalb man derzeit keine Angaben über den offiziellen Starttermin und Status quo erhält.

Bisherige Information laut Merkblatt der KfW-Förderung: Wer ab 1. Mai 2013 einen Solar-Speicher anschafft und mehr eigene Sonnenenergie verbraucht, wird doppelt belohnt: Sie können bis zu zwei Drittel an Stromkosten einsparen und erhalten zudem staatlichen Zuschuss.

Gut zu wissen: A und O ist die auch für spätere Anträge die Frist. Bei einer Neuinstallation sollte der Antrag vor dem Aufbau bei der Hausbank gestellt werden. Das ist jedoch erst ab dem 1. Mai 2013 möglich. Wer einen Solar-Speicher nachrüstet, erhält nur dann Zuschüsse, wenn die Photovoltaikanlage frühestens am 1.Januar 2013 – aber mindestens sechs Monate vor dem Speicher ans Netz ging.

KfW-Förderung für Solar-Speicher

In dem Förderpaket versteckt sich ein günstiger Kredit, den die Kreditanstalt für Wiederaufbau gewährt. Dieser kann die komplette Anschaffungssumme abdecken und ist mit verschiedenen Laufzeiten möglich.

Speicher-Förderung: der Tilgungszuschuss

Darüber hinaus ist ein Tilgungszuschuss ausschließlich für Speicher geplant. Diese soll bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Mittels dem Formular 600 000 2702 „Handreichung zur Ermittlung des Tilgungszuschusses“ können Sie die konkrete Höhe erfahren oder fragen Sie einfach unsere Experten.

Sind Sie berechtigt, die Speicher-Förderung zu beantragen?

Privatpersonen und gemeinnützige Institutionen können den Antrag stellen, wenn sie einen Teil des Solarstroms einspeisen. Darüber hinaus gilt die Förderung auch für Landwirte , Freiberufler, in- und ausländische gewerbliche Unternehmen in größtenteils Privatbesitz sowie für Unternehmen, an denen Kirchen, Kommunen oder karitative Organisationen beteiligt sind.

Was wird gefördert?

Der staatliche Zuschuss gilt nur für Solar-Speicher, für die der Hersteller eine „7-jährige Zeitwertgarantie“ vergibt. Ihr Vorteil: Wenn die Batterie in dieser Zeitspanne einen Defekt hat, erhalten Sie den entsprechenden Zeitwert ausgezahlt. Zudem sind Sie verpflichtet, das bezuschusste Batteriespeichersysteme mindestens 5 Jahre zu betreiben.

Gut zu wissen: Ausgeschlossen ist, die Speicher-Förderung mit anderen KfW- oder ERP-Programmen zu kombinieren.

Beschränkung bei der Einspeiseleistung

Wer die Speicher-Förderung in Anspruch nimmt, muss die Wechselrichterleistung auf 60 Prozent „herunterdrehen“. Damit können Sie nur noch maximal 60 Prozent des erzeugten Solarstroms einspeisen. Das ist für Solar-Speicher-Besitzer kein Hindernis: Sie verbrauchen deutlich mehr von der eigenen Sonnenenergie, die Sie mit Hilfe des Solar-Speichers „parken“.

Eine Finanzspritze, die Sie sich durch Solar-Speicher selber schenken.

Eine aktuelle Studie das Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme (ISE) weist nach, dass Sie durch Solar-Speicher unabhängiger vom Energieversorger werden. Damit tun die ständigen Strompreiserhöhungen weniger weh. Dank Solar-Speicher können Sie mehr als 60 Prozent des eigenen Stroms verbrauchen. Dementsprechend niedrig fällt dann der Jahresverbrauch an herkömmlicher Energie aus. Aus eigener Erfahrung nutzen viele unsere Kunden sogar bis zu 70 Prozent der selber erzeugten Elektrizität.

Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen (Stand 1.02.2013) zusammengefasst. Sollten Sie Fragen zur Speicher-Förderung haben, dann helfen die Finanzierungsexperten der Ever Energy Group gerne weiter…

Siehe auch: Solarspeicher
http://www.everenergy.de/solarspeicher/

Siehe auch: Die Energiespeicherlösung
http://www.everenergy-powerstation.de/produktfeatures-power-station/

Über die Ever Energy Group GmbH

Die Ever Energy Group GmbH wurde von den Geschäftsführern Matthias Streibel sowie Dominik Modrach mit Sitz in Berlin 2007 gegründet und hat heute zwei weitere Standorte in Neuruppin und Dresden, sowie Ansprechpartner in 13 Städten Deutschlands. Als Bauunternehmen und Experte für Erneuerbare Energien, den Handel sowie Vertrieb von Photovoltaikanlagen, Solarspeicher und Wärmepumpen ist das Unternehmen auf individuell abgestimmte Energiekonzepte für Einfamilienhäuser spezialisiert. Die Ever Energy Group GmbH bietet ein komplettes Dienstleistungspaket – von der Datenerfassung, Beratung, Prüfung, Planung, Bau bzw. Montage, Finanzierung, Fördermittel bis Steuerberatung. Darüber hinaus berät das Unternehmen auch den Kauf und Bau von Solarhäusern, Solarcarports, Sicherheitssystemen, hat einen Grundstücksservice und vermittelt Fremddächer zum Bau einer Photovoltaikanlage in den neuen Bundesländern.

Link zur Presseinformation: http://www.pressebox.de/inaktiv/ever-energy-group-gmbh/Staatliche-Foerderung-fuer-Solarspeicher/boxid/576342

Von admin

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