Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) werden weiterhin die Abrechnungen der Teststellen entgegennehmen und Auszahlungen vornehmen. Darauf haben sich der KBV-Vorstand und Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach heute geeinigt. Der Bundesgesundheitsminister hat in dem Gespräch mit dem Vorstand betont, die Bedenken der KVen im Hinblick auf die Durchführung der Prüfungen ernst zu nehmen.

Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigungen wird es sein, das Vorliegen der Akkreditierung der Testzentren und die rechnerische Richtigkeit der Abrechnung der Zentren zu überprüfen. Nach der Auszahlung der Beträge geben die KVen die Daten der Testzentren an den Bund weiter. Danach wird die Plausibilität der durchgeführten Tests und Ergebnisse überprüft und Auffälligkeiten an die verantwortlichen Ordnungsbehörden der Kommunen weitergegeben. Die Ordnungsbehörden teilen dann gegebenenfalls den KVen mit, in welcher Höhe Rückforderungen zu erfolgen haben.

An den neuen Regeln zu den Bürgertests ändert sich nichts. 

Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: „Wir kombinieren unbürokratische Verwaltung mit effektiver Kontrolle. Die KVen überprüfen weiterhin die Abrechnung. Auffälligkeiten der Testergebnisse werden aber nachgelagert bewertet. Betrug mit Bürgertests darf sich nicht mehr lohnen.“

Der Vorstand der Kassenärztliche Bundesvereinigung betont: „Jetzt ist geklärt, dass die KVen die neuen Anspruchsvoraussetzungen für Bürgertests nicht prüfen müssen. Entscheidend ist, dass die KVen - solange an den Bürgertestungen festgehalten wird - für Betrugsfälle, denen falsche oder gefälschte Angaben von Getesteten oder Teststellen zugrunde liegen, weder verantwortlich sind noch dafür im Nachhinein verantwortlich gemacht werden.“

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