Der Deutsche Bundestag hat gestern zwei Beschlüsse zur Verbesserung der sozialen Lage von Kreativen gefasst. Demnach erhalten überwiegend kurz befristet Beschäftigte ab dem 1. Januar 2023 einen dauerhaft erleichterten Zugang zum Arbeitslosengeld. Die bisherige Regelung sollte Ende des Jahres auslaufen. Profitieren können insbesondere Schauspielerinnen und Schauspieler sowie vergleichbare auf Projektdauer oder Engagements befristet Beschäftigte. Darüber hinaus werden die Zuverdienstmöglichkeiten im Künstlersozialversicherungsgesetz erweitert. Diese umfassen ab dem 1. Januar 2023 ohne vorgegebene Höchstgrenze auch selbständige Tätigkeiten im nicht-künstlerischen Bereich, wenn diese die selbstständige künstlerische oder publizistische Tätigkeit wirtschaftlich nicht überwiegen. Kulturstaatsministerin Claudia Roth: „Mit den vom Deutschen Bundestag beschlossenen Vorhaben gehen wir einen wichtigen Schritt, um die oftmals prekäre soziale Lage von Kreativen strukturell zu verbessern. Damit...