Die geltende Einreiseverordnung wird bis zum 30. September verlängert. Das hat das Bundeskabinett heute beschlossen. Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: „Sollten sich besonders gefährliche Virusvarianten entwickeln, müssen wir verhindern, dass sie sich zu schnell ausbreiten. Deswegen wird die Einreiseverordnung verlängert. Nur so können wir uns auf neu auftretende Mutationen vorbereiten.“

Die Regelungen in Kürze:

  • Die Kategorie der „Virusvariantengebiete", die ein grundsätzliches Beförderungsverbot, die Vorlage einer Testung mittels Nukleinsäurenachweis (z.B. PCR oder PoC-NAT) bei Einreise ab 12 Jahren sowie eine grundsätzlich verpflichtende 14-tägige Absonderung ohne Freitestmöglichkeit (auch für Geimpfte und Genesene) vorsieht, bleibt weiterhin erhalten.
  • Einreisende, die sich innerhalb von 10 Tagen vor ihrer Einreise nach Deutschland in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben, müssen sich bereits vor ihrer Einreise online anmelden.

Die Verordnung bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.

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