Photovoltaikanlage an den Bedarf anpassen - © Marina Lohrbach - Fotolia.comJeder, der eine Photovoltaikanlage sein Eigen nennen darf, kann sich glücklich schätzen. Denn damit wird Energie nicht nur umweltfreundlich erzeugt, sondern der so produzierte Strom steht im Prinzip kostenlos zur Verfügung. Damit eine Photovoltaikanlage aber auch dem individuellen Bedarf entspricht, wird diese ebenso individuell geplant und konzipiert. Bei Photovoltaikanlagen unterscheidet man zwischen den so genannten Inselanlagen und den netzgekoppelten Anlagen. Eine Inselanlage wird auch als Off-Grid-Anlage bezeichnet, die den individuellen Strombedarf an einem Ort deckt, der nicht an ein öffentliches Stromnetz angeschlossen werden kann oder angeschlossen ist. Ist dies der Fall, besteht die Notwendigkeit eines Energiespeichers, um unabhängig von der Witterung mit Energie versorgt werden zu können.

Die Größe und Art der Inselanlage wird entsprechend des geschätzten Strombedarfs berechnet. Eine netzgekoppelte Photovoltaikanlage hingegen wird an das öffentliche Stromnetz angeschlossen. Dadurch besteht die Möglichkeit, zu viel erzeugte Energie in das öffentliche Netz einspeisen zu können. Der Energiebedarf ist bei dieser Variante weniger von Bedeutung. Netzgekoppelte Anlagen gehören zu den am häufigsten installierten Photovoltaikanlagen. Die Leistung, die eine Photovoltaikanlage liefert, ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Unter Normalbedingungen kann der Stromverbrauch eines durchschnittlichen 4-Personen-Haushaltes allemal gedeckt werden. Werden rund 4000 kWh Strom jährlich benötigt, so empfiehlt es sich, die Kollektorfläche auf rund 10 m2 zu planen. Je nach Größe des Haushalts des geschätzten Energieverbrauchs besteht die Möglichkeit, durch die Vergrößerung der Kollektorfläche die Energiemenge auf den individuellen Bedarf anzupassen. Und selbstverständlich kann bei Bedarf auch jederzeit erweitert werden.

Von W. S.

3 Gedanken zu „Photovoltaikanlage an den Bedarf anpassen“
  1. Kurzer Tip, bei den PV-Anlagen werden meist Netto-Preise agengeben, da die MwSt. für dich ein durchlaufender Posten ist. Die bekommst du bei der ersten Umsatzsteuer vom Finanzamt zurück. Die Einspeisevergütung ist ebenfalls exkl. MwSt., die Stadtwerke zahlen aber inkl. MwSt. aus. …sollte man beachten!

  2. Ich verstehe die derzeitige Aufregung zur PV-Förderung im EEG nicht. Da der aktuell diskutierte Fördersatz für neue PV-Anlagen unter dem Strompreis für Haushaltskunden liegt (der sogenannten Netzparität) ist eine Förderung doch garnicht mehr nötig. Selbsverbrauchen ist doch wirtschaftlicher als Einspeisen. Ich bin daher dafür die Subventionen einzustellen und die Förderung für PV-Anlagen einzustellen.

  3. Hey, …in meiner Ausschreibeung stand ausdrückilch INKLUSIVE MwSt. Zudem bin ich (noch) Privatperson und somit noch nicht zum Vorsteuerabzugsberechtigt. gegenüber einer Privatperson muss IMMER der Endpreis INKLUSIVE MwSt. genannt werden (zumindest wenn ich richtig informiert bin). Naja schaum wir mal, wie sich die Sache entwickelt. Werde den Kollegen heute abend mal anschreiben und morgen mal anrufen

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